Kältetechnik
Links zum Thema
- VERORDNUNG (EG) Nr. 842/2006 DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase
- Verordnung über Stoffe, die die
Ozonschicht schädigen
- VERORDNUNG (EG) Nr. 2037/2000 DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum
Abbau der Ozonschicht führen
- Schutz der Ozonschicht - Ausstieg aus
der Verwendung H-FCKW- haltiger Kältemittel in
Kälte- und Klimaanlagen
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
F-Gase Verordnung (EG) 842/2006
Seit dem 04. Juli 2007 gilt die F-Gase Verordnung.
Was wird mit der F-Gase Verordnung geregelt:
- Die Verwendung von F-Gasen als Kältemittel in stationären Kälte- und Klimaanwendungen
- Das
Verbot des Inverkehrbringens von F-Gasen
- als Feuerlöschmittel in Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
- als Füllgas in Fenstern
- als Dämpfungsmittel in Schuhen und Reifen
- als Treibmittel bei Dämm- und Schaumstoffen
- als Treibgas bei Aerosolen
Wer wird für die Verwendung von F-Gasen in stationären Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen verantwortlich gemacht?
- die Betreiber
- die Hersteller
- die Fachfirmen
Welche Anforderungen gibt es für stationäre Kälte- und Klimaanwendungen?
- Gebrauch,
Dichtheitsanforderungen, Rückgewinnung, Zerstörung der F-Gase
- wendet sich an Betreiber
- Ausbildung
und Zertifizierung des involvierten Personals
- wendet sich an Fachfirma und Betreiber
- Kennzeichnung
von Produkten, Anlagen und Geräten die F-Gase beinhalten
- wendet sich an Hersteller/Fachfirm
Ab dem 4. Juli 2009 gilt für Lieferung von Kältemitteln
Artikel 5 Absatz 4 sinngemäß:
Ab dem 4. Juli 2009 erfolgt die Lieferung von Kältemitteln nur an
Firmen, wenn
ihr Personal die entsprechende Zertifizierung erhalten hat. Da es in
Europa
unterschiedliche Ausbildungsstände gibt, arbeitet der BIV und der VDKF
über die
europäische Verbändevereinigung AREA, daran die
Ausbildung zum Kälteanlagenbauer als Zertifizierung anzuerkennen.
(AREA = Air conditioning and Refrigeration
European Association mit 21 Verbänden aus 19 europäischen Ländern)
Mit dem Artikel 3 werden die Betreiber in die Pflicht genommen:
Die Betreiber ortsfester Anwendungen in Form von Kälte- und Klimaanlagen
sowie
Wärmepumpen, einschließlich deren Kreisläufen sowie Brandschutzsystemen,
die
im Anhang 1 aufgeführten fluorierte
Treibhausgase enthalten, müssen unter Einsatz aller technisch
durchführbaren
Maßnahmen
a) das Entweichen der Gase aus Lecks verhindern und
b) alle entdeckten Lecks, aus denen fluorierte
Treibhausgase entweichen, so rasch wie möglich reparieren.
Die Betreiber sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal, nach folgenden Vorgaben auf Dichtigkeit kontrolliert werden:
- Anwendungen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle zwölf Monate auf Dichtigkeit kontrolliert. Dies gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten.
- Anwendungen mit 30 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle sechs Monate auf Dichtigkeit kontrolliert.
- Anwendungen mit 300 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle drei Monate auf Dichtigkeit kontrolliert.
Wie sieht eine Dichtheitskontrolle aus?
Im Sinne dieses Absatzes bedeutet „auf Dichtheit kontrolliert", dass die Einrichtung oder das System unter Verwendung direkter oder indirekter Messmethoden auf Lecks hin untersucht wird, wobei in erster Linie die Teile der Einrichtung oder des Systems, an denen am ehesten Lecks auftreten können, zu prüfen sind.
- Direkte Methode
- Alle Lötstellen und
Verschraubungen des Systems auf Undichtigkeit überprüfen
oder - Kältemittel absaugen, abwiegen und dies mit der Füllmenge von der Inbetriebnahme vergleichen
- Alle Lötstellen und
Verschraubungen des Systems auf Undichtigkeit überprüfen
Alle Lötstellen und Verschraubungen des Systems auf Dichtigkeit überprüfen.
- Viele Verbindungen?
- Lange Rohrleitungen?
- Sind alle Verbindungen zugänglich?
- Isolierungen entfernen?
Kältemittel absaugen, abwiegen und mit der
Füllmenge der Inbetriebnahme vergleichen
- Betriebssicher?
- Kältemittelverlust durch Manometer?
- Zeitaufwand hierfür?
- Aufbau von Pumpe, Waage und Flaschen?

