F-GaseVerordnung (EG) 842/2006

Seit dem 04. Juli 2007 gilt die F-Gase Verordnung.

Was wird mit der F-Gase Verordnung geregelt:

  • DieVerwendung von F-Gasen als Kältemittel in stationären Kälte- undKlimaanwendungen
  • DasVerbot des Inverkehrbringens von F-Gasen
    • als Feuerlöschmittel inBrandschutzsystemen und Feuerlöschern
    • als Füllgas in Fenstern
    • als Dämpfungsmittel in Schuhen und Reifen
    • als Treibmittel bei Dämm- und Schaumstoffen
    • als Treibgas bei Aerosolen

Wer wird für dieVerwendung von F-Gasen in stationären Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpenverantwortlich gemacht?

  • dieBetreiber
  • dieHersteller
  • dieFachfirmen

Welche Anforderungen gibt es für stationäreKälte- und Klimaanwendungen?

  • Gebrauch,Dichtheitsanforderungen, Rückgewinnung, Zerstörung der F-Gase
    • wendet sich anBetreiber
  • Ausbildungund Zertifizierung des involvierten Personals
    • wendet sich anFachfirma und Betreiber
  • Kennzeichnungvon Produkten, Anlagen und Geräten die F-Gase beinhalten
    • wendet sich anHersteller/Fachfirm

Ab dem 4. Juli 2009 gilt für Lieferung von Kältemitteln

Artikel 5 Absatz 4 sinngemäß:

Ab dem 4. Juli 2009 erfolgt die Lieferung von Kältemitteln nur an Firmen, wennihr Personal die entsprechende Zertifizierung erhalten hat. Da es in Europaunterschiedliche Ausbildungsstände gibt, arbeitet der BIV und der VDKF über dieeuropäische Verbändevereinigung AREA, daran dieAusbildung zum Kälteanlagenbauer als Zertifizierung anzuerkennen.
(AREA = Air conditioning and RefrigerationEuropean Association mit 21 Verbänden aus 19 europäischen Ländern)

Mit dem Artikel 3 werden die Betreiber in diePflicht genommen:

Die Betreiber ortsfester Anwendungen in Form von Kälte- und Klimaanlagen sowieWärmepumpen, einschließlich deren Kreisläufen sowie Brandschutzsystemen, dieim Anhang 1 aufgeführten fluorierteTreibhausgase enthalten, müssen unter Einsatz aller technisch durchführbarenMaßnahmen
a) das Entweichen der Gase aus Lecks verhindern und
b) alle entdeckten Lecks, aus denen fluorierteTreibhausgase entweichen, so rasch wie möglich reparieren.

Die Betreiber sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal, nach folgenden Vorgaben aufDichtigkeit kontrolliert werden:

  1. Anwendungen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestenseinmal alle zwölf Monate auf Dichtigkeit kontrolliert. Dies gilt nicht fürEinrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solchegekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierteTreibhausgase enthalten.
  2. Anwendungen mit 30 kg fluorierten Treibhausgasenoder mehr werden mindestens einmal alle sechs Monate auf Dichtigkeitkontrolliert. 
  3. Anwendungen mit 300 kg fluorierten Treibhausgasenoder mehr werden mindestens einmal alle drei Monate auf Dichtigkeitkontrolliert.

Wie sieht eine Dichtheitskontrolle aus?

Im Sinne dieses Absatzes bedeutet „auf Dichtheit kontrolliert",dass die Einrichtung oder das System unter Verwendung direkter oder indirekterMessmethoden auf Lecks hin untersucht wird, wobei in erster Linie die Teile derEinrichtung oder des Systems, an denen am ehesten Lecks auftreten können, zuprüfen sind.

  • Direkte Methode
    • Alle Lötstellen undVerschraubungen des Systems auf Undichtigkeit überprüfen

      oder
    • Kältemittel absaugen, abwiegen und dies mit der Füllmenge von derInbetriebnahme vergleichen

Alle Lötstellen und Verschraubungen desSystems auf Dichtigkeit überprüfen.

  • VieleVerbindungen?
  • LangeRohrleitungen?
  • Sindalle Verbindungen zugänglich?
  • Isolierungenentfernen?


Kältemittel absaugen, abwiegen und mit derFüllmenge der Inbetriebnahme vergleichen

  • Betriebssicher?
  • Kältemittelverlustdurch Manometer?
  • Zeitaufwandhierfür?
  • Aufbauvon Pumpe, Waage und Flaschen?

Selbstverständlichübernehmen unsere versierten Mitarbeiter gerne die Kontrolle IhrerKälteanlagen, ob jährlich, halb- oder vierteljährlich. Unsere jahrelangeErfahrung garantiert unseren Kunden ein perfektes Ergebnis